Kursbedingungen

1) Anmeldung/Bestätigung

Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung online vor. Mit der Anmeldung bieten Sie dem Skiclub Braunschweig einen Reisevertrag an. Dieser kommt ausschließlich mit dem Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.

2) Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine Teilnahme am Kursangebot ist eine befristete Mitgliedschaft im Skiclub Braunschweig, sofern nicht bereits eine Vollmitgliedschaft besteht. Die befristete Mitgliedschaft endet zum 30. des Folgemonats nach Reiseantritt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Beiträge fallen nicht gesondert an, diese sind im Reisepreis enthalten. Die befristete Mitgliedschaft berechtigt weder zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen des Skiclub Braunschweigs noch können Rabatte auf den Reisepreis beansprucht werden.

3) Leistungen und Preise

Die Leistungsverpflichtung des Skiclub Braunschweigs ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Fahrtenausschreibung nach Maßgabe aller im Internetprogramm enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Der Skiclub Braunschweig überträgt die Durchführung der Kurse, sofern er sie nicht selbst besorgt, ausschließlich Kursleitern, die im Besitz einer Lizenz des Deutschen Skiverbandes oder eines gleichwertigen Befähigungsnachweises sind und diesen bei der Übertragung der Kursleitung dem Skiclub Braunschweig vorgelegt haben. In den Kursen werden Kinder ab 6 Jahren mit Ski oder Snowboard beschult. Eine Einzelbetreuung der Teilnehmer durch Übungsleiter kann nicht erfolgen. Kinder unter 18 Jahren sind berechtigt, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Dreiergruppen im Gebiet zu fahren. Dies wird dem Skiclub Braunschweig bei Anmeldung in schriftlicher Form bestätigt. Der Skipass gilt für alle Aufenthaltstage mit Ausnahme des An- und Abreisetages. Der Skiclub Braunschweig haftet, eigenes Verschulden ausgenommen, nicht für den Verlust des Skipasses. Bei Kursen mit Busbeförderung werden bei eigener Anreise nur dann anteilige Beförderungskosten erstattet, wenn der Bus schon mit zahlenden Teilnehmern voll besetzt ist.

4) Preisanpassung

Der Skiclub Braunschweig behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs- bzw. Skipasskosten wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Skiclub Braunschweig den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Die vom Beförderungsunternehmen geforderten zusätzlichen Beförderungskosten werden durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Skiclub Braunschweig vom Teilnehmer verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Skipasskosten gegenüber dem Skiclub Braunschweig erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Kurstermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten oder vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Skiclub Braunschweig den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten.

5) Unterkunft

Einzelzimmer bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Es ist der angegebene Einzelzimmerzuschlag zu entrichten. Die angegebenen Kinderpreise sind nur im Zimmer von zwei voll zahlenden Erwachsenen gültig.

6) Liftkarten

Bei der Kalkulation der Reisepreise haben wir, soweit der Skipass im Reisepreis enthalten ist, die Gruppenermäßigung für Skipässe bereits berücksichtigt. Wir bitten Sie deshalb zu beachten, dass darüber hinaus für die zur Verfügung gestellten Skipässe Sonderermäßigungen für Senioren, Schüler, Studenten oder sonstige Ermäßigungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können und zwar weder dem Skiclub Braunschweig noch dem Liftbetreiber gegenüber.

7) Zahlung

Nach Zugang der Anmeldebestätigung bei dem/der Teilnehmer/in ist eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Wir bitten um Überweisung innerhalb von 10 Tagen. Anschließend erfolgt der Zugang der Buchungsbestätigung. Zur Absicherung der Reise wird bei der für Sportvereine zuständigen ARAG-Versicherung eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Die Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB erfolgt aus abrechnungstechnischen Gründen i.d.R. erst 14 Tage vor Reiseantritt, spätestens aber vor Fahrtbeginn. Sollten gegen diese Handhabung Einwände bestehen, so kann auf Anforderung der Sicherungsschein im Einzelfall auch eher zugesandt werden. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist eingehen, ist der Skiclub Braunschweig berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren, das heißt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird in diesem Fall dem/der Teilnehmer/in die Kündigungserklärung nach Fristablauf übermitteln. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig.

8) Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

Der/Die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Skiclub Braunschweig. Dem/Der Teilnehmer/in wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der/die Teilnehmer/in vom Reisevertrag zurück, so kann der Skiclub Braunschweig Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Skiclub Braunschweig kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalieren. Diese pauschalierten Stornogebühren betragen je angemeldetem/-r Teilnehmer/in:

bis 30 Tage vor Reiseantritt: Anzahlungsbetrag,

vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30%,

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 50% des jeweiligen Reisepreises.

Der Skiclub Braunschweig behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem/der Teilnehmer/in gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung an den Vorstand des SCB nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der/die Teilnehmer/in zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt. Dem/Der Teilnehmer/in bleibt es unbenommen, dem Skiclub Braunschweig im Falle der Erhebung der pauschalierten Stornogebühren nachzuweisen, dass dem Skiclub Braunschweig keine oder wesentlich geringere Kosten als die erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

9) Versicherungen

Alle Vereinsteilnehmer/innen mit einer Vollmitgliedschaft sind im Rahmen und Umfang des jeweils gültigen Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e. V. im LSB Nds. unfallversichert. Darüber hinaus wird für jede/n Teilnehmer/in eine Insolvenz-Versicherung abgeschlossen. Nähere Informationen zu diesen Versicherungen können bei Bedarf angefordert werden. Die Bürgschaftserklärung / der Sicherungsschein zur Insolvenz-Versicherung sind Bestandteil des jeweiligen Reisevertrages. Den Teilnehmern sind die mit der Ausübung des Ski-/Snowboardsports verbundenen Gefahren bewusst. Es obliegt den Teilnehmern, für einen entsprechenden Unfallversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.

Für weitergehenden Versicherungsschutz – und soweit der Teilnehmer nicht bereits ausreichend versichert ist – empfiehlt der Skiclub Braunschweig den Abschluss einer Reise-Kranken-Versicherung oder die DSV-Spezialversicherung.

10) Rücktritt und Kündigung durch den Skiclub Braunschweig

Für alle vom Skiclub Braunschweig ausgeschriebenen Kurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Skiclub Braunschweig zum Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung berechtigt. Sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, leitet der Skiclub Braunschweig dem Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Reisebeginn die Erklärung zu, mit der die Reise als Gruppenreise abgesagt wird. Die geleistete Anzahlung wird in diesen Fällen vom Skiclub Braunschweig voll zurückerstattet. In Einzelfällen behält es sich der Skiclub Braunschweig vor, auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahlen die Fahrten durchzuführen. Der Skiclub Braunschweig kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der/die Teilnehmer/in die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Skiclub Braunschweig bzw. der von ihm/ihr eingesetzten Fahrtenleitung nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Skiclub Braunschweig, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Die vom Skiclub Braunschweig eingesetzten Fahrtenleitungen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des Skiclubs Braunschweig in diesen Fällen wahrzunehmen. Evtl. entstehende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kündigung aufgrund vertragswidrigen Verhaltens hat der/die Teilnehmer/in zu tragen.

11) Haftung

Die vertragliche Haftung des Skiclubs Braunschweig für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des/der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder

b) der Skiclub Braunschweig für einen dem/der Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Weiterhin erklären die Reisenden, dass sie vor Fahrtantritt ihre Ski-/ Snowboardausrüstung durch den Sporthandel ordnungsgemäß überprüfen lassen haben und insbesondere eine Skibindungsüberprüfung stattgefunden hat. Im Schadensfall übernimmt der Skiclub Braunschweig diesbezüglich keine Haftung.

12) Verjährung

Ansprüche des Reiseteilnehmers/der Reiseteilnehmerin gegenüber dem Skiclub Braunschweig, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des/der Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem/der Reisenden und dem Skiclub Braunschweig Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der/die Reiseteilnehmer/in oder der Skiclub Braunschweig die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen aus § 651 g BGB bezüglich der Folgen einer unverschuldeten Fristversäumnis und zur Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

13) Veröffentlichung von Fotos

Es können Bilder im Internet veröffentlicht werden, auf denen der Teilnehmer zu sehen ist. Wenn dem nicht zugestimmt wird, informieren Sie bitte den Übungsleiter.

14) Einhaltung der FIS Regeln

Der/Die Teilnehmer/in verpflichten sich, die „FIS Regeln“ zu lesen und diese an zu erkennen. Die „FIS Regeln“ findet man im Internet oder auch auf der Homepage des Skiclubs Braunschweig unter: 

“FIS-Verhaltensregeln”.

15) Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstige Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Unser Angebot und der zustande kommende Vertrag, gleich welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Klagen gegen den Skiclub Braunschweig können nur an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Braunschweig erhoben werden, es sei denn, dass aufgrund nationaler oder internationaler unabdingbarer Vorschriften ein anderer Gerichtsstand begründet ist. Gerichtsstand für Klagen des Skiclubs Braunschweig gegen den/die Teilnehmer/in bzw. Vertragspartner ist, soweit es sich um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, ausschließlich Braunschweig. Dasselbe gilt für Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

16) Änderungen

Änderungen sind dem SCB vorbehalten.

Die Anmeldung zur einer der Fahrten des SCB schließt die Annahme dieser Bedingungen ein.